Schiebung!

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Für die anstehende Pedelec-Tour "Schlösser der Loire" habe ich mir eine Fahrradhose bestellt.

Diese ist gestern gekommen und heute erfolgte dann der Test.

Irgendwas kneift immer - bei einer "normalen" Hose beim Radfahren. Also musste eine Fahrradhose her. Und die soll getestet werden, denn wenn sie gut ist, dann kommen für die anstehende Pedelec-Tour "Schlösser der Loire" weitere dazu.

Eine kleine Tour reicht aus, um den Test durchzuführen, ein kurzes Stück um zwei Talsperren in der Gegend wird reichen um ein "gut" oder "schlecht" zu ermitteln.

Und so geht es dann Komoot-geführt durch die Landschaft, und: Berlin, Windstärke 5 - die Hose sitzt (wer das jetzt verstehen möchte, muss 1994 schon Werbung gesehen haben).

Doch schon an der ersten Talsperre kommt Ernüchterung auf. Nicht, weil nahezu der komplette Wald gerodet ist (das natürlich auch), sondern weil das StVo Schild "250" am Weg steht.
Natürlich habe ich dann den ganzen Weg das Rad geschoben (hust), denn das ist bei "250" erlaubt.
Wieder zu Hause habe ich dann nachgesehen und konnte feststellen, dass das Schild zwar auch gerne gesetzt wird, aber eigentlich in den meisten Fällen unberechtigt, denn eigentlich müssten dort das StVo Schild "260" gesetzt werden, da für "250" es schon eine gute Begründung geben muss (ist so, denn man kann auch z. B. nicht einfach eine Landstraße mit "70" (statt 100) versehen, nur "weil man das so besser findet" - es muss immer eine Begründung der Ausnahme von der allgemeinen Regel geben).
Wer sich das Ganze mal mit den verschiedenen § mal durchlesen möchte, auf der Seite https://www.ds-pektiven.de/?p=2912 ist es schön beschrieben, das muss ich nicht alles wiederholen.

Aber auch das "250" hat ja mal ein Ende - und das Schieben somit auch.

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