PayPal Käuferschutz

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Wer denn glaubt nur weil irgendwo "unlimitierter Käuferschutz von PayPal" steht, er hätte auch unlimitierten Käuferschutz, der muss auch glauben, dass Zitronenfalter Zitronen falten!

Bisher war ich ein guter Kunde von PayPal. Zu Recht, wie ich dachte. Denn ein schöner Nebeneffekt der einfachen Art und Weise zu zahlen ist der "Käuferschutz".
Doch inzwischen weiß ich es besser ...

Angefangen hat es mit einem Softwarekauf, Microsoft Office Home & Student 2010 (ja, ich gestehe ich kaufe Softwarelizenzen). Also ab zu ebay, gesucht und gekauft. Und natürlich auch bezahlt. Dank PayPal ja scheinbar kein Problem, denn sollte irgendwas nicht stimmen, genieße ich ja den Käuferschutz. Außerdem ist es ja ein Händler mit "Standort Deutschland". Im schlimmsten Fall komme ich also auch immer an den Händler noch ran.

Irgendwann traf die Lizenz dann auch ein. In Chinesisch. Und von neu und ungeöffnet kann ja so überhaupt nicht die Rede sein. Also PayPal angeschrieben. Die haben sich erst einmal etwas Zeit ausgebeten, um dem Händler Zeit zu geben, den Vorgang klären zu können, was nicht klappte, denn der Händler mit "Standort Deutschland" korrespondierte über die chinesische Lizenz in englisch und wollte meine englischen Fragen wohl nicht richtig verstehen.

Irgendwann kam es dann nach dem Ablauf der Frist zu einer Stellungnahme von PayPal: nope, wie zahlen nicht, da kein Käuferschutz!
Denn so mußte ich mich inzwischen schlau machen, wenn da was von PayPal Käuferschutz steht, dann ist das mehr allgemeingültig gemeint, denn auf die einzelne Transaktion bezogen! Oder anders ausgedrückt: egal was da offensichtlich steht, wenn in den AGB im Kleingedruckten was anderes steht, dann kann neben dem "bezahlen mit PayPal" Schalter stehen was will, im Zweifelsfall zählt das Kleingedruckt der AGB und nicht der große Werbeslogan neben "bezahlen"!
Software ist nämlich (unter anderem neben anderen Gütern) per AGB vom Käuferschutz ausgeschlossen und PayPal überprüft nicht, ob es sich bei der aktuellen Transaktion um einen Artikel der per AGB ausgeschlossen ist handelt oder nicht. Das hat man gefälligst selber zu tun oder man muss das Risiko eingehen, dass der Käuferschutz keiner ist. Zu mindestens nicht für die aktuelle Transaktion. Da zählt dann auch nicht, dass der Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung in ebay abweicht.

Zwar muss es wohl mehrere Probleme mit dem Kunden gegeben haben, denn das Konto des Händlers gibt es bei ebay nicht mehr, also kann ich ihn auch nicht mehr kontaktieren. Hätte aber sowieso keinen Sinn mehr, denn die 14 Tage Rückgaberecht, die mir das Deutsche Gesetz zuspricht zählt ja auch nicht mehr, da PayPal dem Händler und sich ja Zeit ausgebeten hatte um den Fall zu klären. Und mehr als ein Monat ist eben gleichzeitig auch mehr als zwei Wochen.

Nun denn, inzwischen ist mein Seelenheil wieder hergestellt, denn ich bin PayPal Exkunde. Dem Käuferschutz sei dank!
Amazon, ich komme!

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